Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, welche die entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Anina Palpella-Morf hat die Sachkundennachweise im April 2023 erfolgreich bestanden.